WIR SIND IHRE Betriebsanlagen-EXPERTEN
Projektplanung, Koordination und Fachbereichsplanung » Alles aus einer Hand!
Genehmigung
Wir kümmern uns um die Genehmigung Ihrer Betriebsanlage!
Normales Verfahren, vereinfachtes Verfahren oder UVP-Verfahren
Änderung
Wir übernehmen für Sie die Anpassungen Ihrer bestehenden Betriebsanlagen!
Außerdem unterstützen wir Sie bei IPPC-Anlagen und der EMAS-Verordnung
Auflassung
Wir kümmern uns um die Auflassung Ihrer bestehenden Betriebsanlagen!
Weiters übernehmen wir die § 82 B Überprüfung sowie den Kauf von Betrieben
Kauf von Betrieben
Wenn ein Betrieb gekauft wird, bei dem schon eine gewerberechtliche oder abfallrechtliche Genehmigung vorhanden war, muss im allgemeinen der bestehende Bescheid für den neuen Betrieb massiv angepasst und abgeändert werden.
§ 82 B Überprüfung
Jeder Betrieb ist verpflichtet, alle 5 Jahre (Ausnahme alle 6 Jahre) seinen Betrieb dahingehend zu überprüfen, ob der aktuelle Stand dem genehmigten Bescheid noch entspricht. Hier gilt wieder das gleiche wie beim Auto, das alle Jahre zur Pickelüberprüfung muss.
"Ich habe eh' einen Gewerbeschein."
Genehmigung
Wer seinen Betrieb ohne behördliche Genehmigung (ohne gültigen Bescheide mit Bescheidnummer) betreibt, muss mit Strafen rechnen, ist gewerblich nicht versichert und/oder muss im Ernstfall den Betrieb einstellen, bis die Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt wurde. Der Gewerbeschein alleine hilft hier nichts.
Beispiel
Gleichwertiges Beispiel aus einem bekannten Thema:
Wer sein Auto ohne Zulassungsschein (und somit ohne Nummertafel) fährt, ist nicht versichert und muss mit Strafen rechnen bzw. muss das Auto sofort abstellen. Der Führerschein alleine hilft hier nichts.
Anlagen, die gewerberechtlich oder abfallrechtlich genutzt werden, müssen entsprechend Gewerbeordnung bzw. Abfallwirtschaftsrecht eine Genehmigung haben. Es gibt nur wenige Ausnahmen dafür.
Übliche Fehlmeinungen:
- "Meine Betriebsanlage ist mit dem Mietvertrag mit genehmigt."
- "Ich habe eh' einen Gewerbeschein."
- "Meine Kollegen haben mir gesagt, dass ich für meine Anlage keinen Gewerbeschein brauche."
- "Ich hab das ja damals bei der Gemeinde genehmigen lassen."
- "Das hat mein Vorgänger schon gemacht."
Zur Erklärung ...
Der Gewerbeschein entspricht dem Führerschein.
Die abfallrechtliche / anlagenrechtliche Genehmigung entspricht dem Zulassungsschein.
Beispiel, das sehr teuer werden kann:
Ein kleiner Heizlüfter, der im Betrieb zur Beheizung eines dauernd genutzten Büros verwendet wird, aber gewerberechtlich nicht genehmigt ist, verursacht einen Brand.
Ob die Versicherung dann dafür die Haftung übernimmt, ist fraglich und sollte eine Person zu Schaden gekommen sein, wird geprüft, ob alle Genehmigungen vorhanden waren. Wenn nicht, kann sehr leicht ein Strafprozess daraus werden. Die Zeitungen sind leider voll von solchen Beispielen.
UNSER TEAM
Wir setzten uns aus Experten unterschiedlichen Bereichen zusammen. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es um Ihre Prüfung gemäß Paragraph 82b Gewerbeordnung (§ 82b GewO) geht.
UNSERE KUNDEN
Unsere Kunden stammen aus den unterschiedlichsten Bereichen: Tischlerei, KFZ, Handel & Gewerbe
RUFEN SIE AN!
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir sind echte Experten für das "Pickerl" für Ihren gewerberechtlichen Betrieb.
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1140 Wien
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