Gewerberecht – Betriebsanlagengenehmigung

WIR SIND IHRE Betriebsanlagen-EXPERTEN

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Genehmigung

Wir kümmern uns um die Genehmigung Ihrer Betriebsanlage, ob normales Verfahren, vereinfachtes Verfahren oder UVP-Verfahren

Änderung
Wir übernehmen die Anpassungen Ihrer bestehenden Betriebsanlagen und unterstützen Sie bei IPPC-Anlagen und der EMAS-Verordnung.
Auflassung

Wir wickeln für Sie den Kauf von Betrieben, die laufenden §82 b-Überprüfungen und die Auflassung von bestehenden Betriebsanlagen ab.

 

Kauf von Betrieben

Beim Kauf eines Betriebs, bei dem schon eine gewerberechtliche oder abfallrechtliche Genehmigung vorhanden war, muss der bestehende Bescheid für den neuen Betrieb in der Regel massiv angepasst und abgeändert werden.

§ 82 B Überprüfung

Jeder Betrieb ist verpflichtet, alle 5 Jahre (Ausnahme alle 6 Jahre) zu überprüfen, ob der aktuelle Stand noch dem genehmigten Bescheid entspricht. Es gilt das Gleiche wie beim Auto, das alle Jahre zur Pickelüberprüfung muss.

Mehr Infos

"Ich hab' eh einen Gewerbeschein."

Wer seinen Betrieb ohne behördliche Genehmigung (ohne gültigen Bescheide mit Bescheidnummer) betreibt, muss mit Strafen rechnen, ist gewerblich nicht versichert und/oder muss im Ernstfall den Betrieb einstellen, bis die Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt wurde. Der Gewerbeschein alleine hilft hier nichts.

Beispiel

Wer sein Auto ohne Zulassungsschein (und somit ohne Nummertafel) fährt, ist nicht versichert und muss mit Strafen rechnen bzw. muss das Auto sofort abstellen. Der Führerschein alleine hilft hier nichts.

Anlagen, die gewerberechtlich oder abfallrechtlich genutzt werden, müssen entsprechend Gewerbeordnung bzw. Abfallwirtschaftsrecht eine Genehmigung haben. Ausnahmen gibt es nur wenige.

Übliche Fehlmeinungen:

  • "Meine Betriebsanlage ist mit dem Mietvertrag mit genehmigt."
  • "Ich hab' eh einen Gewerbeschein."
  • "Meine Kollegen haben gesagt, dass ich für meine Anlage keinen Gewerbeschein brauche."
  • "Ich hab das ja damals bei der Gemeinde genehmigen lassen."
  • "Das hat mein Vorgänger schon gemacht."

Zur Erklärung ...

Der Gewerbeschein entspricht dem Führerschein.

Die abfallrechtliche bzw. anlagenrechtliche Genehmigung entspricht dem Zulassungsschein.

Beispiel, das sehr teuer werden kann:

Ein kleiner Heizlüfter, der im Betrieb zur Beheizung eines dauernd genutzten Büros verwendet wird, aber gewerberechtlich nicht genehmigt ist, verursacht einen Brand.

Ob die Versicherung dafür die Haftung übernimmt, ist fraglich, und falls eine Person zu Schaden gekommen ist wird geprüft, ob alle Genehmigungen vorhanden waren.
Wenn nicht, kann sehr leicht ein Strafprozess daraus werden.

UNSER TEAM

Mit unseren Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es um Ihre Prüfung gemäß § 82b Gewerbeordnung (GewO) geht.

UNSERE KUNDEN...

... stammen aus den unterschiedlichsten Bereichen, darunter Handwerk, KFZ, Handel oder Gewerbe

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Wir sind echte Experten für das "Pickerl" Ihres gewerberechtlichen Betriebs.

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